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   BVerwG, 11.11.1960 - VII C 242.59   

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https://dejure.org/1960,656
BVerwG, 11.11.1960 - VII C 242.59 (https://dejure.org/1960,656)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1960 - VII C 242.59 (https://dejure.org/1960,656)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1960 - VII C 242.59 (https://dejure.org/1960,656)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 344
  • DÖV 1961, 911
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.11.1958 - VII C 14.57
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1960 - VII C 242.59
    Zu der letztgenannten Frage hat im übrigen das Bundesverwaltungsgericht bereits in der Entscheidung vom 7. November 1958 (BVerwGE 7, 304 [312]) dahingehend Stellung genommen, daß die Anwendung der ehemals reichsrechtlichen, jetzt bundesrechtlichen Vorschriften über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe durch den Erlaß ergänzender Vorschriften des Landes- oder Ortsgesetzgebers aufschiebend bedingt ist.
  • BVerwG, 31.01.1957 - VI B 31.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1960 - VII C 242.59
    Verzichtete es auf die nochmalige Vernehmung des Zeugen Sch., stellte dieser Verzicht einen Ermessensfehler und einen Mangel des Verfahrens nur dar, wenn er dazu führte, daß der Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt wurde (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1957 - BVerwG VI B 31.56 - [unveröffentlicht]; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1958 - BVerwG VI C 327.57 -, DÖV 1959, 396 [Auszug]).
  • BVerwG, 31.01.1958 - VI C 327.57
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1960 - VII C 242.59
    Verzichtete es auf die nochmalige Vernehmung des Zeugen Sch., stellte dieser Verzicht einen Ermessensfehler und einen Mangel des Verfahrens nur dar, wenn er dazu führte, daß der Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt wurde (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1957 - BVerwG VI B 31.56 - [unveröffentlicht]; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1958 - BVerwG VI C 327.57 -, DÖV 1959, 396 [Auszug]).
  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 57.70

    Lauf von Rechtsmittelfristen - Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur

    In den Urteilen vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 242.59 - (KStZ 1961, 29) und vom 20. Januar 1967 - BVerwG VII C 187.64 - hat der Senat eine Erklärung, daß unter Vorbehalt gezahlt werde, weder als Einspruch nach § 44 Abs. 1 MRVO Nr. 165 noch als Widerspruch nach § 70 VwGO gewertet, weil eine solche Erklärung lediglich auf Bedenken hinweist, deren förmliche Geltendmachung nicht bestimmt angekündigt, sondern eben "vorbehalten" wird (ebenso der Bundesfinanzhof in BFHE 75, 425 [433]; 86, 333; ferner in HFR 1961, 19).

    Allgemeine Proteste des Steuerpflichtigen gegen in Zukunft zu erwartende gleichartige Steuerheranziehungen stellen kein ordnungsgemäßes und fristgerechtes Rechtsmittel dar (vgl. das Urteil des Senats vom 11. November 1960 a.a.O.; ferner BFH in HPR 1961, 19 und in BFHE 86, 333 [336]).

  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 141.64

    Fehlen gültigen Ortsrechts über die Getränkesteuer - Durchstreichen des

    Er hat sich mithin nicht nur später zu bestimmende Schritte vorbehalten, sondern im Hinblick auf die Abhängigkeit der Rückforderung von der Aufhebung der Heranziehung auch die Aufhebung der Heranziehung begehrt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 242.59 - KStZ 1961, 29).

    Das Berufungsgericht verweist hierzu zutreffend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1960 (BVerwG VII C 242.59, KStZ 1961, 29).

  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 174.64

    Streit um eine Heranziehung zur Getränkesteuer - Erstattung einer Zahlung ohne

    Er hat sich mithin nicht nur später zu bestimmende Schritte vorbehalten, sondern im Hinblick auf die Abhängigkeit der Rückforderung von der Aufhebung der Heranziehung auch die Aufhebung der Heranziehung begehrt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 242.59 - KStZ 1961, 29).

    Das Berufungsgericht verweist hierzu zutreffend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1960 (BVerwG VI C 242.59, KStZ 1961, 29).

  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 191.64

    Anspruch auf Rückerstattung selbst errechneter und so festgesetzter und gezahlter

    Sie rügen unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 242.59 -, daß der Sammelwiderspruch vom 3. Oktober 1961 zu unbestimmt war.
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 71.70

    Heranziehung zu einer Lohnsummensteuer - Erstattung von Steuerzahlungen

    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 242.59 - (KStZ 1961, 29; vgl. auch BVerwGE 26, 50 [51]) zutreffend dargetan, daß das vor Abgabe der Steuererklärungen an den Beklagten gesandte Schreiben der Klägerin vom 27. Juni 1963 nicht als Widerspruch gegen die spätere Heranziehung gewertet werden kann.
  • BVerwG, 20.10.1967 - VII CB 133.64

    Voraussetzungen für die Erstattung von Getränkesteuer - Anforderungen an die

    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 11. November 1960 (BVerwG VII C 242.59, KStZ 1961, 29); denn dort war lediglich "unter Vorbehalt" gezahlt worden.
  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 134.64

    Korrekte Abgabe der Getränkesteuererklärung

    Er hat sich mithin nicht nur später zu bestimmende Schritte vorbehalten, sondern im Hinblick auf die Abhängigkeit der Rückforderung von der Aufhebung der Heranziehung auch die Aufhebung der Heranziehung begehrt (vgl.Urteil vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 242.59 - KStZ 1961, 29).
  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 187.64

    Streit um die Erstattung von Getränkesteuer - Anfechtbarkeit eines

    Er hat sich mithin nicht nur später zu bestimmende Schritte vorbehalten, sondern im Hinblick auf die Abhängigkeit der Rückforderung von der Aufhebung der Heranziehung auch die Aufhebung der Heranziehung begehrt (vgl. Urteil vom 11. November 1960 - BVerwG VII C 242.59 - KStZ 1961, 29).
  • BVerwG, 20.10.1967 - VII CB 144.64

    Erstattung von Getränkesteuern eines Schankwirts bei Ungültigkeit des Ortsrechts

    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 11. November 1960 (BVerwG VII C 242.59, KStZ 1961, 29); denn dort war lediglich "unter Vorbehalt" gezahlt worden.
  • BVerwG, 20.10.1967 - VII CB 147.64

    Erstattung von Getränkesteuern i.R.e. vorgedruckten Rechtsmittelverzichts in

    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 11. November 1960 (BVerwG VII C 242.59, KStZ 1961, 29); denn dort war lediglich "unter Vorbehalt" gezahlt worden.
  • BVerwG, 20.10.1967 - VII CB 142.64

    Erstattung von Getränkesteuer - Fehlen eines förmlichen Steuerbescheids - Fehlen

  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 188.64

    Erstattung von Getränkesteuer für einen Gastwirt - Rechtsmittelverzicht vor der

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